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   VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10, 1/10 EA   

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https://dejure.org/2010,23978
VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10, 1/10 EA (https://dejure.org/2010,23978)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - VfGBbg 1/10, 1/10 EA (https://dejure.org/2010,23978)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 1/10, 1/10 EA (https://dejure.org/2010,23978)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur in Fällen, in denen ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran besteht, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt wird, weil bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 51, 324, 342 ff).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10
    Verfassungsbeschwerden gegen derartige Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße gewöhnlich noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 21, 139, 143).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10
    Die vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidungen (Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, NJW-RR 2009, 1223, und vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, NJW 2007, 3575) sind in Verfahren ergangen, in denen der Betroffene - anders als vorliegend der Beschwerdeführer - vor der Anordnung seiner Untersuchung nicht angehört wurde.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10
    Die vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidungen (Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, NJW-RR 2009, 1223, und vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, NJW 2007, 3575) sind in Verfahren ergangen, in denen der Betroffene - anders als vorliegend der Beschwerdeführer - vor der Anordnung seiner Untersuchung nicht angehört wurde.
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 18/11

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind nach gefestigter Rechtsprechung ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße gewöhnlich noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 1/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 1/10 - m. w. N., a.a.O).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 20/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Gesetzlicher Richter; Willkür;

    Es bedarf im Hinblick auf den angegriffenen Beschluss zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keiner Entscheidung, ob diese als Zwischenentscheidung überhaupt im Wege der Verfassungsbeschwerde separat angegriffen werden kann (vgl. Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 1/10 -, Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 23/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 101, 106, 120, m. w. N.) oder ob sie bereits wegen Nichteinhaltung der sich aus § 47 Verfassungsgerichtsgesetz Bandenburg (VerfGGBbg) ergebenden Beschwerdefrist unzulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 58/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung und

    Das ist etwa der Fall, wenn diese einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später nicht oder nicht mehr vollständig beheben lässt (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 1/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 23/13

    Subsidiarität; Berufungszulassung; Zwischenentscheidung; Willkürverbot

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn in einem selbständigen Zwischenverfahren über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage eine abschließende Entscheidung fällt, die später im weiteren Verfahren keiner Nachprüfung mehr unterliegt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 1/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 101, 106, 120, m. w. N.).
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